Unbezahlter Urlaub kann zwischen privatem Arbeitgeber und Haushaltshilfe einvernehmlich vereinbart werden. In dieser Zeit wird kein Lohn fortgezahlt, die Beschäftigung gilt jedoch arbeitsrechtlich als fortbestehend. Wobei gegenüber den Sozialversicherungen das Arbeitsverhältnis bei unbezahltem Urlaub längstens ein Monat weiter besteht.
Wird ein unbezahlter Urlaub über einem Monat vereinbart, muss der Arbeitnehmer sich selbstständig um die (Kranken-) Versicherung in dieser Zeit kümmern. In den meisten Fällen muss der Mindestbeitrag an die eigene Krankenkasse selbst abgeführt werden.
Planen Sie, als Arbeitgeber, unbezahlten Urlaub mit Ihrer Haushaltshilfe, informieren Sie quitt (support@go-quitt.de) über das Start- und Enddatum, wir werden das Arbeitsverhältnis entsprechend anpassen.