quitt empfiehlt grundsätzlich den Lohn an Arbeitnehmende direkt über quitt auszahlen zu lassen, da so sichergestellt wird, dass korrekt abgerechnet wird.
Im Bereich der Minjobs können Sie jedoch wählen, ob Sie das Gehalt selbst an Ihre Hilfe auszahlen oder über quitt überwiesen wird.
Bei sozialversicherungspflichtigen Anstellungen wird das Gehalt aufgrund der sehr komplexen monatlichen Abrechnungen und sich schnell ändernden Beträge immer automatisch über quitt abgerechnet.